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Hundemarken 2010
Die neuen Hundemarken für das Jahr 2010 können ab sofort auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Hundesteuern betragen gemäss Art. 28 des Gemeindesteuergesetzes für einen Hund Fr. 50.--, für den zweiten Hund Fr. 80.— und für jeden weiteren Hund Fr. 110.--. Wir bitten Sie, die Marken bis am 28. Februar 2010 zu beziehen. Ehemalige Hundehalter, welche im Jahre 2010 keinen Hund mehr besitzen, bitten wir, uns dies zu melden.
Weitere Informationen zum neuen Tierschutzgesetz, gültig ab 1.10.2008 erhalten Sie unter www.skn-kurse.ch.
DIE GEMEINDEKANZLEI
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