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Quellensteuern 2009
Die Frist für das Einreichen der Abrechnung für die Quellensteuern für das 2. Halbjahr 2009 läuft am 31. Januar 2010 ab. Die Steuerbeträge sind bis am 15. Februar 2010 zu bezahlen. Abrechnungsformulare und Tarifblätter sind beim Gemeindesteueramt erhältlich oder können unter der Website der Kantonalen Steuerverwaltung www.stv.gr.ch (Menüliste „Downloads“-„Quellensteuer) herunter geladen werden. Wir danken Ihnen für das Einhalten der vorerwähnten Termine. Bei verspäteter Zahlung gilt der gesetzliche Verzugszins.
DAS GEMEINDESTEUERAMT
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